Steuern in der Schweiz: Das sollten Sie als Auswanderer und Grenzgänger beachten

Von der direkten Bundessteuer über die Kantons- und Gemeindesteuern bis zur Doppelbesteuerung: Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Steuern in der Schweiz.

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Sie möchten Ihre Heimat verlassen und in einem Land arbeiten, das für seine schönen Landschaften, seinen hohen Lebensstandard und seine beeindruckenden Gehälter bekannt ist? Dann könnte die Schweiz das richtige Ziel für Sie sein.

Immer mehr Fachkräfte, zum Beispiel aus der IT-Branche, ziehen ganz in die „Confoederatio Helvetica” oder nehmen zumindest einige Vorteile als Grenzgänger mit. Obwohl in den letzten Jahren Hunderttausende in die Schweiz eingewandert sind, kann der Wechsel eine Herausforderung sein. Zum Beispiel müssen Sie sich mit den Themen „Aufenthaltsbewilligung“ und „Versicherungen in der Schweiz“ auseinandersetzen. Sie sollten sich auch mit dem schweizerischen Steuersystem vertraut machen, das einige Besonderheiten aufweist.
 

Das Schweizer Steuersystem: Ein Überblick

Die Schweiz hat ein mehrstufiges Steuersystem, das auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben wird. Das bedeutet unter anderem, dass es keinen bundeseinheitlichen Einkommenssteuersatz wie in Deutschland gibt. Vielmehr hängt Ihre Steuerbelastung stark davon ab, in welchem Kanton und in welcher Gemeinde Sie wohnen.

Während die direkte Bundessteuer einen Höchstsatz von 11,5 Prozent aufweist, können die kantonalen und kommunalen Steuern stark variieren. Während an einigen Wohnorten die Steuerbelastung auch bei sehr hohen Einkommen und Vermögen rund 20 Prozent liegt, kann sie an anderen Wohnorten bei demselben Einkommen und Vermögen 40 Prozent und mehr betragen.

Ein weiterer Unterschied zu Deutschland besteht darin, dass in der Schweiz bei Schweizerinnen und Schweizern sowie Personen mit C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) die Einkommensteuer nicht direkt vom Gehalt abgezogen wird. Stattdessen reicht man einmal im Jahr eine Steuererklärung ein, nach der die fälligen Steuern zu zahlen sind. Da die Steuererklärung nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres eingereicht werden, erheben die Steuerämter basierend auf der Steuerbelastung der Vorjahre oder einer Schätzung eine provisorische Steuer – optional in Raten – für das laufende Kalenderjahr. Die provisorisch erhobene Steuer wird bei der definitiven Schlussabrechnung, welche anhand der eingereichten Steuererklärung berechnet wird, in Abzug gebracht.

Zusätzlich zu den Einkommensteuern können je nach Kanton weitere Steuernanfallen. Dazu gehören unter anderem die Vermögenssteuer oder die Kirchensteuer, wenn Sie einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören.
 

Schweizer Steuern für Auswanderer

Wenn Sie beispielsweise als IT-Experte in die Schweiz auswandern, sollten Sie sich mit der sogenannten Quellensteuer vertraut machen. Diese wird bei ausländischen Arbeitnehmern, die keine C-Bewilligung haben und nicht mit einem Schweizer Bürger verheiratet sind, erhoben. 

Die Quellensteuer wird, ähnlich wie die Lohnsteuer in Deutschland, direkt vom Lohn abgezogen und variiert je nach Kanton. In den meisten Fällen deckt die so erhobene Steuer bereits alle Ihre Steuerpflichten ab. Verdienen Sie jedoch mehr als 120.000 Franken (etwa 127.000 Euro) im Jahr, sind Sie verpflichtet, zusätzlich eine Steuererklärung einzureichen. Dann wird Ihr Einkommen und Ihr Vermögen nachträglich wie bei einem Schweizer Bürger besteuert.

Besonderheit: Steuern für Grenzgänger

Damit eine Person als Grenzgänger anerkannt wird, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Die Person pendelt täglich oder regelmäßig von ihrem Arbeitsort in der Schweiz zurück zu ihrem Wohnort in Deutschland, sofern dies zumutbar ist und die Rückkehr auch tatsächlich erfolgt.
  2. Sie reicht beim Arbeitgeber in der Schweiz den Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland ein.
  3. Die Person bleibt an weniger als 60 Tagen im Jahr aus beruflichen Gründen über Nacht in der Schweiz und kehrt an diesen Tagen nicht nach Deutschland zurück.

Zumutbar sind: mit dem Auto eine Wegstrecke von weniger als 100 km (kürzester einfacher Weg), bzw. mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von weniger als 1,5 Stunden pro Wegstrecke zwischen Wohn- und Arbeitsort. 

Als Grenzgänger, der in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, unterliegen Sie der Doppelbesteuerung. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland Steuern zahlen müssen. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben die Schweiz und Deutschland ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Durch dieses Abkommen soll eine Doppelbesteuerung bestmöglich vermieden werden.

Die Umsetzung des DBA sieht für Grenzgänger wie folgt aus: Die Schweiz erhebt eine Quellensteuer von 4,5 Prozent auf Ihr Einkommen, die auf die in Deutschland fällige Steuer angerechnet wird. In den meisten Fällen müssen Grenzgänger ihre eigentliche Einkommensteuer an das deutsche Finanzamt abführen.
 

Steuerliche Vorteile und Optimierungsmöglichkeiten

Die Schweiz bietet einige steuerliche Vorteile, die insbesondere für IT-Experten attraktiv sein können. Zum Beispiel liegen die Bruttolöhne in der Schweiz durchschnittlich 70 Prozent über denen in Deutschland, während die effektive Steuerlast in der Regel niedriger ausfällt. Zudem können Sie in der Schweiz eine Reihe von Abzügen geltend machen, um Ihre Steuerlast weiter zu senken. Dazu zählen unter anderem Einzahlungen in die sogenannte Säule 3a (private Altersvorsorge), freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse, Berufsauslagen, Weiterbildungs- und Verpflegungskosten, und Krankenkassenprämien, die Fahrten zwischen Wohnung- und Arbeitsort, Schuldzinsen etc.

Wenn Sie Quellensteuern zahlen, haben Sie die Möglichkeit, auf Antrag eine Steuererklärung abzugeben. Das kann den Vorteil haben, dass Sie zusätzliche Abzüge geltend machen können. Das lohnt sich dann, wenn Sie hohe Unterhaltskosten, Weiterbildungskosten oder freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse haben.
 

Fazit

Das Schweizer Steuersystem bietet ein paar erhebliche Vorteile. Durch eine gute Planung und die richtige Wahl des Wohnorts können Sie Ihre Steuerlast deutlich senken und die finanziellen Vorteile des Schweizer Arbeitsmarktes voll ausschöpfen. 

Wenn Sie sich in Steuerfragen nicht gut auskennen, ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren. Er kann Ihnen wichtige Tipps geben und Sie in allen Steuerfragen unterstützen. So vermeiden Sie kritische Nachfragen des Finanzamtes oder gar große Steuernachzahlungen.

Zudem sollten Sie das Informationsangebot der Schweizer Behörden nutzen. Auf Webseiten wie Ch.ch der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder dem Webauftritt des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten finden Sie wertvolle Tipps und wichtige Dokumente. 
 

Bilder: Adobe Stock

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Steuern in der Schweiz?

Die Steuern in der Schweiz variieren je nach Kanton und Gemeinde, da die Schweiz ein föderales Steuersystem hat. Der Höchstsatz der Einkommenssteuer auf Bundesebene beträgt 11,5 Prozent. Hinzu kommen kantonale und kommunale Steuern, so dass sich an einigen Wohnorten bei sehr hohen Einkommen und Vermögen eine Gesamtsteuerbelastung von über 40 Prozent ergeben kann.

Wie hoch ist die Lohnsteuer in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es keine Lohnsteuer, wie sie in Deutschland bekannt ist. Stattdessen zahlen Arbeitnehmer Steuern auf ihr Einkommen, die in Form von Einkommenssteuern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben werden. 

Was ist in der Schweiz die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine spezielle Steuer, die für ausländische Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung gilt. Sie wird vom Arbeitgeber einbehalten und an die Steuerbehörden abgeführt. Die Höhe der Quellensteuer variiert je nach Kanton, Einkommen und persönlichen Umständen (Familienstand, Anzahl der Kinder etc.). Sie soll sicherstellen, dass auch ausländische Arbeitnehmer, die noch keine reguläre Steuererklärung einreichen, ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen.

Muss man als neuer Einwanderer eine Steuererklärung abgeben?

Wenn Sie noch keine Niederlassungsbewilligung C haben, müssen Sie in der Regel keine Steuererklärung ausfüllen, da Ihre Beiträge als Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen werden. Ab einem Jahreseinkommen von 120.000 Schweizer Franken gilt das aber nicht mehr.

Welche Folgen hat die C-Bewilligung für die Steuerabgaben?

Die Niederlassungsbewilligung, auch C-Bewilligung genannt, hat für Ihre Steuerabgaben in der Schweiz eine wesentliche Folge: Ihre steuerliche Behandlung und Abzüge sind denen von Schweizer Bürgern gleichgestellt. Damit einher geht unter anderem, dass Sie eine reguläre Steuererklärung abgeben müssen und die Einkommenssteuer nicht mehr direkt von Ihrem Lohn abgezogen wird.