Ordentliche Kündigung: So sollten Sie richtig kündigen als Arbeitnehmer

Den Job als Arbeitnehmer richtig kündigen

Den Arbeitsvertrag zu kündigen und seine Stelle zu verlassen ist selten eine erfreuliche Sache. Mit diesen Tipps gelingt Ihnen eine saubere, stressfreie und gesetzeskonforme Kündigung.

Job kündigen - aber bitte mit einem würdevollen Abgang!

Haben Sie in den letzten Monaten viel Stress und leidet darunter Ihr Privatleben? Gehen Ihnen Ihre Kollegen und Ihr Job richtig auf die Nerven? Möchten Sie am liebsten alles sofort hinschmeißen? 

Dann kann eine Kündigung unter Umständen ein guter Weg sein, um sich zu “befreien”. Doch überstürzen Sie Ihre Entscheidung nicht! Und hinterlassen Sie - trotz so manchem Frust - keine “verbrannte Erde”.

Versuchen Sie stets, ein Arbeitsverhältnis richtig und fair zu beenden. Und Sie müssen darauf achten, dass Sie eine ordentliche Kündigung einreichen. Ansonsten handeln Sie sich viel unnötigen Ärger ein.
 

Schritt für Schritt kündigen: Tipps für einen besseres Job-Ende

Sind Sie fest angestellt? Und das vielleicht schon seit ein paar Jahren? Dann sollten Sie wissen, dass eine ordentliche und auch rechtlich verbindliche Kündigung Ihres Arbeitsvertrages in der Regel nicht von heute auf morgen möglich ist. Am besten gehen Sie das Vorhaben schrittweise an.
 

Echte Gründe sammeln

Miese Bezahlung, nervige Kollegen, anstrengende Projekte und so weiter: Es gibt zahlreiche Gründe, warum Arbeitnehmer ihren Job kündigen. Sicherlich treffen auch einige auf Sie zu. Doch seien Sie nicht zu impulsiv!

Überlegen Sie sich genau, warum Sie kündigen möchten. Welche Gründe sind derart schwerwiegend, dass Sie Ihren Job hinschmeißen und einen neuen Lebensabschnitt beginnen möchten? Denn mit einer Kündigung sind einige Konsequenzen verbunden. Besonders, wenn Sie Hals über Kopf und voller Frust Ihren Arbeitsvertrag beenden möchten.

Überstürzen Sie am besten nichts! Sammeln Sie im Laufe mehrerer Wochen triftige Gründe für eine mögliche Job-Kündigung. Und beobachten Sie, ob sich die Lage für Sie in Ihrer Firma verbessert oder verbessern könnte.
 

Das Gespräch suchen

Sind Sie der festen Überzeugung, dass Ihre derzeitige Job-Situation derart schlecht ist, dass Sie am liebsten kündigen möchten? Dann schmeißen Sie nicht gleich die Flinte ins Korn! Versuchen Sie zuerst, die Lage zu verbessern.

Reden Sie beispielsweise mit Ihren Kollegen über Ihre Lage. Vielleicht haben diese passende Vorschläge parat, die Ihre Arbeitssituation und Ihre Stimmung verbessern? Zudem sollten Sie sich an Ihren direkten Vorgesetzten wenden. Machen Sie auch ihm klar, dass Sie mit Ihrem Job unzufrieden sind. Aber sprechen Sie nicht gleich von Kündigung!

Stattdessen sollten Sie versuchen, mit Ihrem Vorgesetzten eine Lösung zu finden. Manchmal öffnen sich ganz schnell neue Türen, wenn Sie über Ihre Probleme und Wünsche reden.

Sollte das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten wenig bis nichts bringen, können Sie sicherlich mit Ihrer HR-Abteilung über Ihre Situation reden. Und sollte es einen Betriebsrat in Ihrem Unternehmen geben, kann auch dieser eine gute Anlaufstelle sein.
 

Ordentlich kündigen

Wenn Sie tatsächlich Ihre Stelle kündigen möchten, müssen Sie sich an verschiedene rechtliche Vorgaben halten. Da wäre zum einen die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer. Zum Beispiel steht im deutschen BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) unter § 622 “Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen” im ersten Absatz: “Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.”

Das BGB ist nur eine Orientierung für den zeitlichen Rahmen. Eine andere stellt Ihr Arbeitsvertrag oder Ihr Tarifvertrag dar. In diesem Vertrag können längere Kündigungsfristen festgehalten sein.

Möchten Sie eine Verkürzung der Kündigungsfrist, können Sie um einen Aufhebungsvertrag bitten. Diesem Aufhebungsvertrag - auch Aufhebungsvereinbarung oder Auflösungsvertrag genannt - müssen Sie und Ihr Arbeitgeber zustimmen. Hierin vereinbaren Sie unter Umständen besondere Modalitäten, beispielsweise eine sofortige Freistellung oder eine Abfindung.
 

Kündigungsschreiben aufsetzen

Ihre Kündigung können Sie zwar in einem Kündigungssgespräch aussprechen, doch damit wird sie nicht gültig. Ebensowenig zählt eine E-Mail. Sie müssen weiterhin ganz klassisch eine schriftliche - sprich: ausgedruckte - Kündigung vorlegen.

Diese schriftliche Kündigung Ihres Arbeitsvertrages hat ein paar wichtige Punkte zu beinhalten:

  • Ihr Namen inklusive der kompletten Anschrift
  • Namen und Anschrift Ihres Arbeitgebers
  • Datum des Schreibens
  • Passende Betreffzeile
  • Zeitpunkt, ab wann die Kündigung wirksam sein soll
  • Bitte um Bestätigung des Kündigungsschreibens
  • Abschließende Grüße
  • Ihr Name und Ihre Unterschrift


Wenn Sie beim Verfassen des Kündigungsschreibens unsicher sind, finden Sie im Internet zahlreiche kostenlose Vorlagen und Muster. Diese können Sie in der Regel im Word- und PDF-Format herunterladen.

 

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Resturlaub und Überstunden

Sind Sie ein guter Mitarbeiter, möchte Ihr Arbeitgeber verständlicherweise noch so viel Arbeitskraft wie möglich von Ihnen nutzen. Damit beispielsweise Ihr Vorgesetzter besser mit Ihrer restlichen, verfügbaren Zeit planen kann, muss er wissen, wie lange Sie noch im Unternehmen verbleiben.

Die Kündigungsfrist ist nur eine Seite der Medaille. Eventuell haben Sie noch Urlaubstage und Überstunden, die Sie abfeiern müssen. Ihre Urlaubstage stehen Ihnen meist nicht in voller Höhe zu. Denn die Urlaubstage orientieren sich an einem gesamten Kalenderjahr. Kündigen Sie nicht genau zum 31. Dezember, stehen Ihnen anteilig weniger Urlaubstage zu.

Was die Überstunden angeht: Je nach Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung können Sie Ihre Überstunden bis zu Ihrem Ausscheiden aus der Firma abfeiern oder sich auszahlen lassen. Mit einem Aufhebungsvertrag lässt sich unter Umständen eine Sonderregelung vereinbaren.
 

Bekanntmachung der Kündigung

Vereinbaren Sie mit Ihrem Vorgesetzten, wann und wie Sie Ihre Kündigung offiziell im Team oder im gesamten Unternehmen bekannt machen möchten. Unter Umständen ist es sinnvoll, Ihren Weggang erst ein paar Tage oder Wochen nach der schriftlichen Vereinbarung zu verkünden.

Allerdings sollte nicht all zu lange damit gewartet werden. Ihre Kollegen, Ihre Kunden und andere Personen, mit denen Sie eng zusammenarbeiten, haben zu erfahren, dass Sie und Ihre Arbeitskraft bald nicht mehr zur Verfügung stehen.

Posaunen Sie auf jeden Fall nicht zuerst in Ihrem Team heraus, dass sie kündigen werden, bevor Sie mit Ihrem Vorgesetzten über das Thema sprechen. So etwas zeigt, dass Sie kein Vertrauen zu Ihrem Team- oder Bereichsleiter haben - was die Kündigung und Ihren Abgang erschweren könnte.
 

Planung der Restzeit

Steht fest, wann Ihr letzter Arbeitstag sein wird, sollten Sie Ihre Tätigkeiten und Projekte bis dahin genau planen. Versuchen Sie, möglichst viele Baustellen zu schließen. Und nehmen Sie keine neuen Aufgaben an, die Sie wahrscheinlich nicht zur vollen Zufriedenheit erfüllen können.

Versuchen Sie bis zum Schluss mit Eifer und bestmöglicher Qualität Ihren Job auszuüben, auch wenn Ihnen das vielleicht schwer fällt. Denn das gehört dazu, wenn Sie Ihren Job ordentlich und fair kündigen möchten.
 

Saubere Übergabe

Beginnen Sie so schnell wie möglich, Ihre Projekte und Aufgaben an Ihre derzeitigen Kollegen zu übergeben. Arbeiten Sie diese in die Themen ein, stellen Sie sie allen wichtigen Stakeholdern vor, und erklären Sie alle Tasks im Detail.

Ebenso ist es ratsam, Prozesse zu beschreiben und Ihre Dokumente mit wichtigen Angaben zu versehen, indem Sie beispielsweise Kommentare im Source Code hinterlassen. Denken Sie auch an die ordentliche Übergabe von vertraulichen Inhalten wie Passwörtern und Schlüsseln.

Sollte Ihr Unternehmen keinen Nachfolger für Ihre Position finden, können Sie eventuell bei der Suche unterstützen. Fragen Sie vertraulich Freunde oder Geschäftspartner. 
 

Abschied planen

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine Zäsur, manche Kollegen werden Sie wahrscheinlich nie wieder sehen. Gehen Sie deshalb nicht sang- und klanglos, sondern planen Sie einen Ausstand. Das kann ein Umtrunk oder ein Abschiedsessen im kleinen Kreis sein.

Unter Umständen halten Sie noch eine kurze Rede, in der Sie allen für die tolle Zusammenarbeit danken. Darüber hinaus kann eine nette Abschiedsmail für einen letzten, positiven Eindruck sorgen.

Vergessen Sie nicht, sich ebenso von wichtigen Kontakten im Unternehmen und von Geschäftspartnern zu verabschieden. Hierzu reicht meist ein Telefonat oder eine E-Mail aus.
 



Arbeitszeugnis einfordern

Verlassen Sie Ihr Unternehmen nicht ohne ein Arbeitszeugnis. Am besten bitten Sie gleich in Ihrem Kündigungsschreiben darum. Sollten Sie vergessen, um ein Arbeitszeugnis zu bitten, können Sie es bis zu drei Jahre nach Ende Ihres Arbeitsverhältnisses einfordern.

Sind Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis unklar oder nicht zu Ihrer Zufriedenheit, dürfen Sie eine Korrektur verlangen. Auch in diesem Fall ist es ein guter Weg, direkt mit dem (ehemaligen) Vorgesetzten über die einzelnen Punkte zu reden.
 

Sauberer Arbeitsplatz

Zu einer guten Kündigung und dem damit verbundenen Ausscheiden aus dem Unternehmens gehört auch, wie Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen. 

Hinterlassen Sie keine Müllhalde! Räumen Sie beispielsweise Ihren Schreibtisch auf, leeren Sie alle Schubladen und Schränke. Es kann nicht schaden, einen staubigen oder verdreckten Tisch abzuwischen.

Denken Sie auch an ihren virtuellen Arbeitsplatz: Löschen Sie beispielsweise alle privaten Daten und loggen Sie sich aus allen Diensten aus.
 

Was Sie bei einer Kündigung auf keinen Fall tun sollten

Beenden Sie Ihr Arbeitsverhältnis wegen schlechter Stimmung im Team, wegen Problemen mit Ihrem Vorgesetzten oder wegen Frust, dann lassen Sie sich das so wenig wie möglich anmerken. Denken Sie stets an die alte Weisheit: “Man sieht sich immer zweimal im Leben!”

Versuchen Sie trotz einem Grummeln in Ihrer Magengegend einen sauberen, fairen und respektvollen Abgang hinzulegen. Denken Sie an die positiven Dinge. Zum Beispiel daran, dass Sie bald einen besseren Job ausüben.

Ein absolutes No-Go ist Rache oder Sabotage. Wenn Sie Kollegen beleidigen, wichtige Daten löschen, bewusst Fehler in Ihren Quellcode einbauen, die Firmenwebsite zum Absturz bringen oder Geschäftsgeheimnisse ausplaudern, wirft das kein gutes Licht auf sie. Und es können unter Umständen teure, rechtliche Schritte drohen: Rufmord, Datenschutz-Verstöße oder Beschädigungen sind keine Kavaliersdelikte!

Bilder: Adobe Stock, Montage: Karrierebibel.de/Kuendigung.org