IT Jobs mit Handicap: Bewerben mit Behinderung - das sollten Sie beachten

IT Berufe mit Handicap | Ein Mann sitzt im Vordergrund im Rollstuhl und klatscht mit einem Mann hinter dem Tisch ab

Wenn Sie eine körperliche oder geistige Behinderung haben, gestaltet sich ein Bewerbungsprozess unter Umständen etwas schwierig. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten sollten, um Ihren IT Traumjob zu ergattern.

Bewerben mit Handicap: So gehen Sie selbstsicher vor

“Kriege ich die Stelle? Nimmt mich das Unternehmen, obwohl ich eine Behinderung habe?” - stellen Sie sich diese Fragen? Sind Sie unsicher, weil Sie nicht wissen, wie Sie bei einer Bewerbung mit Ihrem Handicap umgehen sollen? Dieser Ratgeber nimmt Ihnen viele Ängste und klärt die wichtigsten Fragen.

Deshalb beginnen wir gleich mit der größten positiven Nachricht: Als IT Experte haben Sie sehr gute Jobaussichten! Alleine in Deutschland sind rund 100.000 Stellen im Bereich der Informationstechnologie offen. Es werden deshalb unter anderem händeringend Programmierer, Systemadministratoren und IT Projektleiter gesucht, ebenso finden Sie in unserer SAP Stellenbörse zahlreiche Positionen für SAP Profis.

Das bedeutet: Menschen mit verschiedenartigen Behinderungen haben eine gute Chance, einen passenden IT Beruf zu ergreifen.
 

Was gilt eigentlich als Behinderung?

Die Begriffe “Behinderung” und “Handicap” sind sehr weit gefasst. Nicht nur Menschen, die im Rollstuhl sitzen oder geistig eingeschränkt sind, fallen hierunter. Auch Menschen mit Krebserkrankungen, Alkoholabhängigkeit, Rheuma, Tinnitus oder Depressionen gelten als “behindert”.

Warum? Im deutschen Sozialgesetzbuch steht unter § 2 SGB IX als Begriffsbestimmung unter anderem: 

“Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“

Je nach Grad der Behinderung (GdB) wird von “leicht behindert” oder “schwer behindert” geredet. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn Sie einen GdB von mindestens 50 aufweisen.

 

Was nicht vergessen werden darf: das Gleichbehandlungsgesetz

Seit 2006 gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG). Darin steht unter anderem:

“Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.”

Das AGG schützt somit unter anderem Mitarbeiter mit Handicap vor einer ungerechten Behandlung. Außerdem müssen Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten mindestens fünf Prozent der Stellen mit Menschen besetzen, die als schwer behindert eingestuft sind. Kommen die Firmen dieser Vorgabe (der sog. Schwerbehindertenquote) nicht nach, müssen sie jeden Monat eine Art Strafe bezahlen - die Ausgleichsabgabe.

Sollten Sie ein Handicap haben und merken, dass ein Unternehmen dieser Pflicht nicht nachkommt, können Sie die Rechtslage bei einem Bewerbungsgespräch anmerken. 
 

Muss man bei einer Bewerbung seine Behinderung angeben?

Nein. Sie müssen keine Angaben machen, bei denen Sie denken, Sie könnten zu einem Nachteil bei einer Bewerbung führen. Ein Unternehmen bzw. dessen Personalverantwortlichen sollen Sie beim ersten Anschreiben “neutral” kennenlernen und aufgrund Ihrer Qualifikationen einladen - oder eben nicht, wenn Ihre Skills unpassend für die ausgeschriebene IT Stelle erscheinen.

Ist Ihre Behinderung allerdings so schwer, dass Sie Ihre Leistungsfähigkeit stark einschränkt oder Sie die Tätigkeit nur unter gewissen Bedingungen durchführen können, sollten Sie dieses Handicap im Bewerbungsanschreiben und im Lebenslauf angeben. Denn diese Angabe kann für Sie wie auch für Ihren potentiellen Arbeitgeber wichtig sein. Sind Sie zum Beispiel auf einen Rollstuhlgerechten Arbeitsplatz angewiesen, ist dieser Punkt im ersten Kontakt deutlich anzugeben.

Zusammenfassend bedeutet das: Gelten Sie laut dem GdB als “leichtbehindert”, müssen Sie im Bewerbungsschreiben keine Angaben zu Ihrem Handicap machen. Bei einer schweren Behinderung ist es empfehlenswert, dies im Anschreiben zu vermerken und durch eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises zu belegen.
 

Darf der Arbeitgeber nach einer Behinderung fragen?

Nein. Die Frage, ob Sie ein Handicap haben, gilt im Rahmen der Gleichbehandlung als unzulässig. Sollte Sie trotzdem gefragt werden, ob eine Behinderung bei Ihnen vorliegt, dürfen Sie die Aussage verweigern. Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Gesprächspartner darauf hinweisen, dass er Ihnen keine Fragen zu einer Behinderung stellen darf. 

Es gibt allerdings eine Ausnahme: “Nur wenn die konkrete Arbeitstätigkeit wegen der Behinderung objektiv nicht ausgeübt werden kann, darf der Arbeitgeber danach fragen und einen nichtbehinderten Arbeitnehmer verlangen”, so Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach auf Anwalt.de.

Unser Tipp: Ist Ihre Behinderung nicht auffällig und schränkt sie Ihre zukünftige Stelle nicht deutlich ein, sollten Sie keine Angaben zu Ihrem Handicap machen. Ist Ihre Behinderung deutlich ersichtlich oder könnte sie Ihren Job beeinflussen, ist es durchaus ratsam, offen damit umzugehen.

Gute Tipps für eine Bewerbung mit Behinderung

Bevor Sie eine Bewerbung schreiben (zum Beispiel mit unserem Muster zum Herunterladen), sollten Sie sich zuerst genau über Ihren möglichen neuen Arbeitgeber informieren. Schauen Sie sich die Website und die Auftritte in den sozialen Medien genau an. Und stellen Sie sich diese Fragen:

  • Wirkt das Gesamtbild so, als würde das Unternehmen auf Inklusion und Gleichberechtigung setzen? 
  • Sind die Arbeitsplätze für IT Profis mit Handicap geeignet? 
  • Kann ich mit meiner Behinderung gut in der Firma arbeiten?

Haben Sie mit dem “Unternehmenscheck” einen positiven Ersteindruck erhalten, geht es ans Verfassen Ihrer Bewerbung. Fokussieren Sie sich dabei nicht zu sehr auf Ihre körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung, sondern rücken Sie Ihre Berufserfahrung und Ihre Kompetenzen in den Mittelpunkt. Nennen Sie Ihre wichtigsten Skills im Lebenslauf und im Anschreiben. Vermitteln Sie, dass Sie der ideale Kandidat für die ausgeschriebene Stelle sind.

Beweisen Sie Ihre IT Skills und rücken Sie sich ins beste Licht! Beispielsweise so:

Es kann auch nicht schaden, ein professionelles Bewerbungsfoto schießen zu lassen, das Sie für Ihre Bewerbung wie auch für Ihre Online-Auftritte verwenden.

Sind Sie unsicher, wie das Unternehmen, bei dem Sie sich bewerben möchten, mit Ihrem Handicap umgeht, können Sie den Gleichstellungsbeauftragten bzw. die Schwerbehindertenvertretung kontaktieren - falls es so etwas gibt. Bitten Sie den Ansprechpartner um Ratschläge und Unterstützung.
 

Vorstellungsgespräch: Lenken Sie von Ihrem Handicap ab

Kommt es zum Vorstellungsgespräch, so gilt es, hier ebenfalls von Anfang bis Ende professionell zu wirken. Vermeiden Sie es, Ihre Behinderung zum Hauptthema zu machen. 

Noch weniger sollten Sie sich für Ihr Handicap entschuldigen oder sich selbst “kleiner” machen. Und verkaufen Sie sich nicht unter Wert! Als Programmierer, Projektleiter, SAP Berater und in einer anderen IT Position haben Sie beste Chancen, gutes bis sehr gutes Geld zu verdienen.

Denken Sie stets daran, Ihre Fähigkeiten zu unterstreichen. Machen Sie klar, wie Sie Ihre Kompetenzen trotz Ihrer (vermeintlichen) Einschränkungen bestens in das Unternehmen einbringen können. Gibt es bei dem potentiellen Arbeitgeber trotzdem Bedenken? Weisen Sie darauf hin, dass es im IT Bereich viele Möglichkeiten gibt, damit Angestellte Ihre Tätigkeiten flexibel erledigen können.

Apropos: Sollten Sie Probleme haben, zum Bewerbungsgespräch zu erscheinen, können Sie um eine Vorstellung per Video bitten. Dank Digitalisierung sind Video-Interviews mittlerweile gang und gäbe, besonders wenn es um IT Jobs geht.

Bilder: Adobe Stock